Baulast II

Post vom Landratsamt mit erfreulichem Inhalt:
Die Baulast ist nun im Grundbuch eingetragen und wir hoffen, dass damit das letzte Hindernis zur Genehmigung beseitigt wurde.

Zwischenzeitlich waren wir auch weiterhin aktiv. So wurde u. a. unser Rohbauunternehmen nach Rücksprache mit dem Architekten ausgesucht.
Bei einem Treffen auf dem Grundstück mit Architekt, Baufirma, Geologen und Bauherr/in (also uns :mrgreen:) wurde die endgültige Höhenlage des Bungalows festgelegt und einige Kleinigkeiten vorweg besprochen.
Um sicher zu gehen, dass bei starkem Regen durch die leichte Hanglage nicht doch etwas Wasser in unser Wohnzimmer fließt (unwahrscheinlich, aber wehret den Anfängen), setzen wir nun den Bungalow noch 30 cm höher als ursprünglich geplant. Und so kann man sich das vorstellen wie die Aussicht von „da oben“ getestet wurde:

Haushöhe

Das ergibt eine nette kleine Böschung am straßenseitigen Grundstücksrand, etwas Material zum Einebnen des restlichen Grundstücks und als Bonus ein etwas günstiger zu erstellendes Fundament. 🙂