besonderen Ausmaßes hat uns an diesem Wochenende davon abgehalten, IRGENDWO hin zu fahren. Auch nicht die 25 km bis zum potentiellen Bauplatz mit den künftigen Nachbarn. Auf Anraten des Architekten sollten wir die Nachbarn frühzeitig über unser Bauvorhaben informieren. Pflicht ist dies nicht mehr – außer man will auf der Grenze oder zu nah bauen. Beides haben wir nicht vor. Dennoch gab uns der Architekt die Empfehlung, um später nicht zu riskieren, dass der Bauablauf gestört wird, weil der eine oder andere irgendwelche Nachfragen hat. So wurde dieses Vorhaben erstmal fallen gelassen und der Bauantrag kam am 26.02.13 ohne die Unterschriften der Nachbarn beim Bauaumt an. Er bekam dort das Aktenzeichen 00215-13-08.
Wenigstens nicht 00815 😉