Auch zum Zweck der Bauantragsstellung sind Aufträge zu vergeben und Dokumente zu beschaffen. Zum Teil sind Dokumente wiederholt zu besorgen (und zu bezahlen), weil sie nur ein bestimmtes Höchstalter haben dürfen. So zum Beispiel die aktuelle amtliche Flurkarte. Aktuell bedeutet: Nicht älter als 3 Monate. So etwas steht in der Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO) 🙂 Wer sie lesen mag: -> Link
Unsere Karten waren leider 4,5 Monate alt … und damit untauglich. Die Rechnung ist noch offen.
Für den Bauantrag benötigt man ein ordentlich vermessenes Grundstück, also einen Lage- und Höhenplan. Dazu das formlose Anzeigen der 4 Grundstückseckpunkte kostet das mal eben 981,75 Euro brutto. Dazu kommen Katastergebühren für die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen in Höhe von 132,- Euro.
Es reicht auch nicht mehr die bloße Information über die Versorgungssituation. Man benötigt eine Standortstellungnahme der Versorger, die man in Anspruch zu nehmen gedenkt, zumindest Trinkwasser, Abwasser und Strom. Die Stellungnahme des Stromversorgers gab es gratis, Wasser und Abwasser für insgesamt 43,80 Euro.
Den Nachweis für Standsicherheit und Wärmeschutz bekommt man von einem Statiker, in unserem Fall für 2023,- Euro brutto.
Nicht zuletzt hatte der Architekt eine Menge Arbeit mit dem Umsetzen unserer Ideen und unseren Änderungsideen … , der Prüfung der Machbarkeit sowie der Koordination des Ablaufs bis zum Bauantrag und erhält dafür natürlich sein Honorar.
Die Leistungsphasen 1 – 4 nach HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung schlagen mit 7548,- Euro zu Buche.
Ich kann mich an Aussagen von Bauherren erinnern, über die ich im Internet „gestolpert“ bin, wie: „Man mag nimmer in den Briefkasten schauen. Nur noch Rechnungen.“
Mir geht es anders. Mit jeder Rechnung denke ich: Wieder ein Stück geschafft. 🙂